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Georg Spandau

von der Handwerkskammer Region Stuttgart öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger für das Schreiner-/Tischerhandwerk

Mein Bestellungsgebiet umfasst:

  • Haus- und Innentüren aus Holz, Kunststoff, Aluminium
  • Küchen, Arbeitsplatten
  • Möbelbeschädigungen aller Art
  • Holzfussböden, Parkett, Laminat
  • Fertigungs- und Werkstoffkosten im Möbelbau und Innenausbau
  • Kosten und Kalkulation von Montagen und Reparaturen
  • Restwertermittlung von Bauteilen

Was ist ein öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger?

Die alleinige Bezeichnung "Sachverständiger" ist nicht geschützt, und bietet keine Garantie, dass die behaupteten besonderen Fachkenntnisse und Erfahrungen tatsächlich vorliegen.

Nur der "öffentlich bestellte und vereidigte Sachverständige" unterzieht sich vor seiner Bestellung einer anspruchsvollen Prüfung hinsichtlich seiner persönlichen Eignung und besonderen Sachkunde.

Es erhalten also nur Fachleute mit besonderer Qualifikation die öffentliche Bestellung. Deshalb sind Gerichte und Staatsanwaltschaften angewiesen, vorwiegend öffentlich bestellte und vereidigte Sachverständige heranzuziehen.

Die persönlichen Voraussetzungen für eine öffentliche Bestellung sind:

  • Die besondere Sachkunde: Nur der öffentlich bestellte und vereidigte Sachverständige führt im Bestellungsverfahren einen Nachweis über seine besondere Sachkunde, die er über Prüfungen belegt hat.
  • Vertrauenswürdigkeit: Die Zuverlässigkeit und Integrität wird vor der öffentlichen Bestellung überprüft.
  • Objektivität: Der öffentlich bestellte und vereidigte Sachverständige wird daraufhin vereidigt, seine Aufgaben gewissenhaft zu erfüllen und seine Gutachten unparteiisch zu erstatten.
  • Pflicht zur Gutachtenerstattung: Der öffentlich bestellte und vereidigte Sachverständige darf Aufträge nur aus wichtigem Grund ablehnen.
  • Schweigepflicht: Der öffentlich bestellte und vereidigte Sachverständige muss die ihm bei der Ausübung seiner Tätigkeit anvertrauten Privat- und Geschäftsgeheimnisse wahren. Im Gerichtsverfahren steht ihm kein besoneres Aussageverweigerungsrecht zu.
  • Überwachung: Der öffentlich bestellte und vereidigte Sachverständige wird durch die Stelle, die ihn bestellt hat, überwacht.

Referenzen

Gerichtsgutachten für:

  • Landgericht Stuttgart
  • Landgericht Tübingen
  • Landgericht Ulm
  • Amtsgericht Stuttgart
  • Amtsgericht Geislingen
  • Amtsgericht Leonberg
  • Amtsgericht Waiblingen

Privatgutachten für:

  • Gewerbetreibende
  • Endverbraucher
  • Planer/Architekten
  • Bauträger
  • Städte und Gemeinden
  • Hausverwaltungen
  • Versicherungen

Kontakt

von der Handwerkskammer Region Stuttgart öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger für das Tischler-/Schreinerhandwerk

Georg Spandau

Weinbergweg 1

70176 Neckartenzlingen