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Georg Spandau
Tel.: 0163 7 72 79 73
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Was ist ein öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger?
Die alleinige Bezeichnung "Sachverständiger" ist nicht geschützt, und bietet keine Garantie, dass die behaupteten besonderen Fachkenntnisse und Erfahrungen tatsächlich vorliegen.
Nur der "öffentlich bestellte und vereidigte Sachverständige" unterzieht sich vor seiner Bestellung einer anspruchsvollen Prüfung hinsichtlich seiner persönlichen Eignung und besonderen Sachkunde.
Es erhalten also nur Fachleute mit besonderer Qualifikation die öffentliche Bestellung. Deshalb sind Gerichte und Staatsanwaltschaften angewiesen, vorwiegend öffentlich bestellte und vereidigte Sachverständige heranzuziehen.
Die persönlichen Voraussetzungen für eine öffentliche Bestellung sind:
Referenzen
Kontakt
von der Handwerkskammer Region Stuttgart öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger für das Tischler-/Schreinerhandwerk